Vorschuss vs. Draufgabe beim Kauf eines Gebraucht- oder Neuwagens

Es kommt zwar deutlich seltener vor als beispielsweise beim Kauf einer Immobilie, aber es kann vorkommen, dass jemand beim Kauf eines Gebrauchtwagens einen Vorschuss oder eine Draufgabe leistet. In unserem Artikel haben wir die wichtigsten Fragen und Rechtsinstitute behandelt, die in diesem Zusammenhang auftreten können.

Es gibt einen wesentlichen Unterschied zwischen den beiden Institutionen, aber beide setzen einen Kaufvertrag für ein Kraftfahrzeug voraus (entweder für einen Neuwagen oder einen Gebrauchtwagen), in dem die Parteien darauf eingehen.

Die Draufgabe ist eine Nebenverpflichtung zur Sicherung des Vertrags: Bei Scheitern des Vertrags fungiert sie als Sanktion für die eine oder andere Partei. Bei Erfüllung des Vertrags wird die Draufgabe als erste Rate auf den Gesamtkaufpreis angerechnet. Wenn der Kauf jedoch scheitert, verliert die für das Scheitern des Vertrags verantwortliche Person die geleistete Draufgabe und ist verpflichtet, die erhaltene Draufgabe in doppelter Höhe zurückzuzahlen. Wenn der Vertrag aus einem Grund endet, für den keine der Parteien verantwortlich ist oder für den beide Parteien verantwortlich sind, wird die Draufgabe in einfacher Höhe an den Käufer zurückgezahlt, der die Draufgabe geleistet hat.

Der Vorschuss ist die vorzeitige Zahlung eines Teils der Geldschuld vor Ablauf der Leistungsfrist, wobei der Berechtigte verpflichtet ist, diese Vorauszahlung anzunehmen. Der Vorschuss ist lediglich eine im Voraus gezahlte Teilzahlung des Kaufpreises (die im ungarischen Bürgerlichen Gesetzbuch nicht gesondert geregelt ist), der im Falle der Nichterfüllung des Vertrags zurückgefordert werden kann. Da er keine bestätigende oder sanktionierende Funktion hat, kann der Vorschuss im Falle des Scheiterns des Vertrags ohne nachteilige Folgen für den Anmelder in einer einzigen Summe zurückgefordert werden, wobei der Rechtsgrund für die Rückzahlung die ungerechtfertigte Bereicherung ist.

Beim Kauf eines Gebrauchtwagens ist es ratsam, eine Draufgabe zu leisten, wenn die Zahlung nicht in einer Summe erfolgt, da die vertragliche Sicherheit den Verkäufer stärker an die vertragliche Erfüllung bindet. Auch wenn der Kaufpreis in einer Summe gezahlt wird, kann vereinbart werden, dass die Parteien 10 oder 20 % des Kaufpreises als Draufgabe betrachten. Wichtig ist, dass nur der Geldbetrag als Draufgabe betrachtet werden kann, der als Bestätigung der Verpflichtung gezahlt wird. Diese Eigenschaft muss aus dem Vertrag eindeutig hervorgehen, d. h. die Höhe der Draufgabe muss konkret festgelegt werden. Eine überhöhte Draufgabe kann auf Antrag des Verpflichteten vom Gericht gemindert werden, daher wird ein Betrag zwischen 10 und 20 % empfohlen.

Unser ausführlicher Artikel erschien in der Rubrik Garage auf Használtautó.hu und kann hier gelesen werden:

https://garazs.hasznaltauto.hu/ha-autot-vennel/eloleg-vs-foglalo-hasznalt-es-uj-auto-vasarlasa-eseten/

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